E-Scooter: Aktuelle Regeln und geplante Neuregelungen für Elektro-Tretroller

E-Scooter erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, doch wo dürfen sie fahren, braucht man einen Führerschein und welche Bußgelder drohen bei Regelverstößen? Wir klären auf und werfen einen Blick auf geplante Neuregelungen sowie Modelle mit Straßenzulassung.

Nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis sind legal

Elektro-Tretroller unterliegen der Versicherungspflicht und benötigen eine Betriebserlaubnis. Zudem wird aktuell über eine Blinker-Pflicht diskutiert, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

Was sind E-Scooter?

E-Scooter sind Tretroller mit Elektroantrieb – kompakt, wendig und dank Klappmechanismus leicht zu transportieren. Die Nutzung wird durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKfV) geregelt, die jedoch nicht für Hoverboards, Airwheels oder E-Skateboards gilt.

Geplante Neuregelungen zur Verkehrssicherheit

Aufgrund steigender Unfallzahlen mit schweren Personenschäden wird die EKfV überarbeitet. Das Bundesverkehrsministerium plant, E-Scooter stärker den Fahrrädern gleichzustellen:

Radweg-Nutzung: E-Scooter dürfen Radwege nur benutzen, wenn dies auch für Fahrräder vorgeschrieben ist.

Schrittgeschwindigkeit: Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die für E-Scooter freigegeben sind, gilt Schrittgeschwindigkeit.

Grünpfeil-Regelung: E-Scooter dürfen künftig wie Fahrräder an Grünpfeilen bei Rotlicht abbiegen.

Technische Anforderungen: Neu zugelassene E-Scooter sollen verpflichtend mit Blinkern und einer voneinander getrennten Vorder- und Rückbremse ausgestattet sein.

Ein zentrales Problem bleibt jedoch ungelöst: die fehlende Gefährdungshaftung. Geschädigte müssen derzeit ein persönliches Verschulden des E-Scooter-Fahrers nachweisen, um Schadenersatz zu erhalten. Der ADAC fordert hier dringend Nachbesserungen.

Die Neuregelungen sollen voraussichtlich im April 2025 in Kraft treten, mit einer einjährigen Übergangsfrist für die Kommunen.

E-Scooter mit Straßenzulassung

Immer mehr Modelle mit Straßenzulassung erobern den Markt. Die Preise variieren stark – teurere Modelle punkten oft mit größeren Luftreifen, hydraulischen Bremsen und längerer Reichweite. Eine aktuelle Übersicht zugelassener Modelle bietet das Kraftfahrtbundesamt.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Fehlen diese, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Gehwege, Fußgängerzonen und Einbahnstraßen in entgegengesetzter Richtung sind tabu – es sei denn, ein Zusatzzeichen erlaubt die Nutzung.

Wer darf E-Scooter fahren?

Mindestalter: 14 Jahre

Führerschein: Nicht erforderlich

Helmpflicht: Nein, aber empfohlen

Alkoholgrenzwerte und Bußgelder

Für E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer:

0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit (500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte)

Ab 1,1 Promille: Straftat

Für Fahranfänger und unter 21-Jährige: 0,0 Promille

Bußgelder bei Regelverstößen

Fahren auf dem Gehweg: 15–30 €

Fahren ohne Versicherungskennzeichen: 40 €

Handy am Steuer: 100 €, 1 Punkt

Fahren ohne Betriebserlaubnis: 70 €

Fazit

E-Scooter sind eine praktische und umweltfreundliche Alternative für kurze Strecken. Doch um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, ist es wichtig, die geltenden Regeln zu beachten und sich über geplante Neuerungen zu informieren. Bleiben Sie up-to-date und fahren Sie sicher!

Quelle: ADAC, Bundesverkehrsministerium, Kraftfahrtbundesamt

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